Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und wollen am Wahltag Ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Wo und wie Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese bei der Gemeindebehörde ab. Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindebehörde abholen, können Sie Ihre Stimme gleich an Ort und Stelle abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen können Sie an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden oder persönlich bei dieser Stelle abgeben.
Informationen
Sie müssen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.
Den Wahlschein können Sie mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen. Wer den Wahlschein für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine können regelmäßig bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden. Wenn Sie bei nachgewiesener plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können Sie den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
So wählen Sie im Wege der Briefwahl:
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben ist. Der Wahlbrief kann bei dieser Stelle auch abgegeben werden.
Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden Sie im Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen herhalten.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis zum 24.09.2021, 18:00 Uhr beantragt werden
Es fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, Ihre Stimme im Wege der Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person helfen. Diese Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet hat.
Sie müssen den Wahlschein regelmäßig bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragen. Die ausgefüllten Wahlbriefunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben ist, eingehen.
Europahalle Trier, Viehmarktplatz 15
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Das Briefwahlbüro ist vom 30.08. - 24.09.2021 geöffnet:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag 24.09.2021: 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet
Telefon: +49 651 718-0