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30.01.2025

Fragen und Antworten zur erweiterten Bewohnerparkzone Süd

Die Grafik zeigt einen Stadtplanausschnitt von Trier mit der bisherigen und der künftigen Abgrenzung der Bewohnerparkzone Süd.
Die neue Bewohnerparkzone Süd ist deutlich größer als das bisherige Gebiet.

(kig) Die Bewohnerparkzone Süd wird ab dem 1. Februar deutlich vergrößert. Damit verbunden sind geänderte Parkregeln für alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer. Anwohnerinnen und Anwohner, die ihr Fahrzeug weiterhin ohne zeitliche Beschränkung in der Nähe ihrer Wohnung am Straßenrand oder auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen wollen, können einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Welches Gebiet umfasst die erweiterte Bewohnerparkzone Süd?
Die Parkzone Süd (S) wird ab Februar 2025 in Richtung Osten bis zur Bahnlinie und in Richtung Süden bis zur Aulstraße erweitert. Der Alleenring bildet die nördliche Grenze. Die Moseluferstraße bildet die westliche Grenze.

Folgende Straßen werden ab Februar 2025 neu in die Bewohnerparkzone S aufgenommen: Adelheidstraße, Albanastraße, An den Kaiserthermen, Auf der Steinrausch, Aulstraße, Euchariusstraße, Franz-Altmeier-Straße, Firedrich-Wilhelm-Straße, Gallstraße, Gerberstraße, Hawstraße (bis zur Bahnlinie), Heiligkreuzer Straße (bis zur Bahnlinie), Hohenzollernstraße, Hommerstraße, Hubert-Neuerburg-Straße, Im Nonnenfeld, Karthäuser Straße, Kentenichstraße, Krausstraße, Lavenstraße, Leoplatz, Leostraße, Lintzstraße, Löwenbrückner Straße, Ludolfstraße, Maternusstraße, Matthiasstraße, Rodestraße, Saarbrücker Straße, Saarstraße, Töpferstraße, Wyttenbachstraße und Zellstraße.

Wo und wie kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Für die Beantragung des Ausweises wird am besten das entsprechende Online-Formular genutzt, das zum Beispiel unter www.trier.de/buergeramt aufgerufen werden kann. Im Online-Formular werden zunächst Daten zur Person und zum Fahrzeug erfasst. Diese werden datenschutzkonform verarbeitet und mit dem Melderegister abgeglichen. Der Antragsteller erhält im Anschluss eine E-Mail mit einem Link und einem Zugangscode zu einer personalisierten Webseite. Dort gibt es eine Schaltfläche zum Ausdrucken des Ausweises, was auch mit einem Schwarz-Weiß-Drucker möglich ist. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe des Online-Zahlsystems Paypal.
Es gibt auch einen Vordruck, der auf trier.de heruntergeladen und dann ausgefüllt per Post oder E-Mail (bewohnerparken@trier.de) an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden kann. Beigefügt werden muss eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder eine Nutzungsbestätigung, wenn man nicht der Halter des Fahrzeugs ist. 

Was kostet der Ausweis und wie lange ist er gültig?
Der Bewohnerparkausweis ist in der Regel zwölf Monate gültig. Die Jahresgebühr beläuft sich auf 200 Euro. Neu ist seit Anfang 2025, dass der Ausweis auch für sechs Monate beantragt werden kann. Die Gebühr halbiert sich dann entsprechend auf 100 Euro.
Der Ausweis wird nicht automatisch verlängert, vielmehr muss die Verlängerung beantragt werden. Wer das Online-Verfahren genutzt hat, kann dafür den persönlichen Zugangscode erneut verwenden. Mit dem Zugangscode können auch jederzeit die persönlichen Daten aktualisiert werden.

Welche Stellplätze kann ich mit dem Bewohnerparkausweis für die Zone S nutzen?
Der Bewohnerausweis berechtigt zur Nutzung von Stellplätzen in der gesamten Zone S, sofern diese für Bewohner reserviert sind. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht allerdings nicht.

Gibt es in der erweiterten Zone S ab Februar nur noch Parkplätze für Bewohner?
Nein, es wird auch weiterhin Stellplätze für die Allgemeinheit geben. Die Regelung ist von Straße zu Straße unterschiedlich. Entscheidend ist somit jeweils die Beschilderung vor Ort.
Die allgemein zugänglichen Stellplätze werden ab Februar allerdings bewirtschaftet. Das bedeutet: In den Nebenstraßen muss für das Parken eine Parkscheibe benutzt werden. Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden im nördlichen Teil einschließlich der Hohenzollernstraße und vier Stunden südlich davon. Somit ist es für Kunden von Geschäften vor Ort oder für Privatbesuche weiterhin möglich, befristet kostenlos zu parken. In der Saar-, Matthias-, Friedrich-Wilhelm- und Gilbertstraße gibt es eine gebührenpflichtige Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten und einer maximalen Parkdauer zwischen 60 und 240 Minuten.
Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Falschparker müssen nach einer Übergangszeit mit einem Verwarnungsgeld rechnen. 

Wie funktioniert das Parken mit Parkscheibe?
Nach dem Abstellen des Fahrzeugs wird auf der Parkscheibe die aktuelle Uhrzeit (nächste volle oder halbe Stunde) eingestellt. Die Parkscheibe muss anschließend gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. So kann die Einhaltung der erlaubten Parkdauer kontrolliert werden. 

Wie ist die Regelung auf dem Parkplatz an der Abtei St. Matthias?
Auf dem Abteiplatz ändert sich nichts. Es kann dort zeitlich unbegrenzt, aber mit Parkschein, von allen geparkt werden. Der Bewohnerparkausweis hat dort keine Gültigkeit.