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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Leistungsbeschreibung

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
  • wird für längstens fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

Online Terminvereinbarung ist möglich

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Gebühren / Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Spezielle Hinweise für Trier

  • 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses
  • 30,00 Euro ggfs. für die Ortskundeprüfung

Zahlungsart

  • Bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
  • zusätzlicher Hinweis zur  augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
  • zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
  • zusätzlicher Hinweis für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
    • bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ein kleines allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt oder Arbeitsmediziner
      • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
      • Achtung:
        • bei Vorlage eines kleinen Gutachtens zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur bis zum 60. Lebensjahr verlängert werden
        • = hier empfiehlt sich bereits das große Gutachten, damit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann
    • ab dem 60. Lebensjahr ein großes allgemeinmedizinischens Gutachten vom Hausarzt
      • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstext
  • Lichtbild ist nicht erforderlich

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 3 Wochen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerlaubnisbehörde

Thyrsusstraße 17-19
54292 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen