Leistungsbeschreibung
- Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
- Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Es fallen Gebühren in Höhre von EUR 36,30 an.
- zuständig: Führerscheinstelle des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
Abholung
- ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
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Zuständige Stelle
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Gebühren / Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Spezielle Hinweise für Trier
Zusätzlich bei gewerblicher Nutzung
- Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen
- Eintrag der Schlüsselnr. 95 in die Fahrerlaubnis
bei Abholung durch einen Dritten
- Vollmacht (mit beiden Personalausweisen)
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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