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Förderschule anmelden

Leistungsbeschreibung

Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

Verfahrensablauf

In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

Gebühren / Kosten

Es falle keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

Besonderheiten

Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

Zuständig

Medard-Schule Trier - Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache

Medardstr. 2
54294 Trier

Telefon: 0651 9937968-11 Schulle
Telefon: 0651 993796810
Fax: 0651 993796820
E-Mail: sekretariat@medardschule.de

Porta-Nigra-Schule SFG Förderschule

Engelstraße 20
54292 Trier

Telefon: 0651 28011
Fax: 0651 26392
E-Mail: Porta-Nigra-Schule@Lebenshilfe-Trier.de

Privatschule St. Josef SFL Förderschule

Schöndorfer Str. 2
54292 Trier

Telefon: 0651 28421
Fax: 0651 140451
E-Mail: foerderschule-st-josef@bistum-trier.de

Treverer-Schule SFM Förderschule

Trevererstr. 42
54295 Trier

Telefon: 0651 991939-0
Fax: 0651 991939-18
E-Mail: buero@treverer-schule.de

Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Förderschule

Am Trimmelter Hof 201
54296 Trier

Telefon: 0651 910350
Fax: 0651 9103534
E-Mail: whc-schule@whcs.lsjv.rlp.de