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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbeschreibung

Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • der aktuelle Wohnort ist nicht zwingend nachzuweisen 
  • wird eine Anschriftenänderung im Kinderreisepass gewünscht, kann der aktuelle Wohnort mit einem Stempel ausgewiesen werden
    • die Anschrift wird nicht vermerkt

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Trier

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung 

  • erfolgt persönlich
  • oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten
    • bei Ehepartnern auch ohne Vollmacht möglich

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Gebühren / Kosten

keine

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Spezielle Hinweise für Trier

  • ggfs. Personalausweis
  • ggfs. Vollmacht

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

keine (Eintragung vor Ort)

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen