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Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungsbeschreibung

  • für die unternehmerische Tätigkeit der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr ist eine Genehmigung notwendig
  • Gelegenheitsverkehr:
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen 
  • Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:
    • an den Ausgangsort zurückführen
    • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
    • für alle Mitreisenden gleich gelten
    • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrerin oder Fahrer) geeignet und bestimmt sind.
    • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten
  • Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten
  • Geltungsdauer: höchstens 10 Jahre

Wenn Sie mit Ihrem Busunternehmen Fahrten im Gelegenheitsverkehr anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:

  • an den Ausgangsort zurückführen
  • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
  • für alle Mitreisenden gleich gelten
  • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
  • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten

Sie erhalten die Genehmigung für bis zu 10 Jahre. Anschließend müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

Für grenzüberschreitende Fahrten benötigen Sie mit der EU-Gemeinschaftslizenz eine weitere Genehmigung.

Wenn Sie lediglich Fahrten im Gelegenheitsverkehr vermitteln, diese aber nicht selbst durchführen, brauchen Sie keine Genehmigung.

Spezielle Hinweise für Trier

Die Stadtverwaltung Trier erteilt Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr nur für Unternehmer, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechtes im Gebiet der Stadt Trier haben.

  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person können nachweisen, dass Sie zuverlässig sind.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • Online unter Kraftomnibusgenehmigung 
  • persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachamt
  • per Antragsformular siehe Bemerkungen

Genehmigung / Ablehnung

  • Die Genehmigung wird dem Inhaber persönlich, gegen Empfangsbestätigung, ausgehändigt
  • Ablehnung wird per Post gesendet

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

Gebühren / Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsform und Anzahl der Fahrzeuge
    • zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro je Fahrzeug

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu:  
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    •  Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Spezielle Hinweise für Trier

  • Antragsformular siehe Bemerkungen
  • Fachkundeprüfung
  • Vermögensübersicht oder Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters (nicht älter als 1 Jahr)
  • ggfs. Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
  • aktueller Bericht über die Vorführung zur Hauptuntersuchung
  • weitere Unterlagen je nach Einzelfall möglich

Zusätzlich folgende Unterlagen, diese aber nicht älter als 3 Monate

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Punktekonto KBA
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Stadtkasse, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der Knappschaft bzw. Minijob-Zentrale)

Besonderheiten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • Verordnung über Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
  • Berufszugangs-Verordnung

Bearbeitungszeit

  • Bearbeitungsdauer: 3 Monate (Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.)

Spezielle Hinweise für Trier

  • 4 - 5 Wochen
  • Geltungsdauer: 10 Jahre (null)

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen