Leistungsbeschreibung
Genehmigung der Beförderung von mehr als neun Personen außerhalb des Linienverkehrs
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Dabei ist zu beachten, dass die Kraftomnibusse nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden können und Sie Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
Spezielle Hinweise für Trier
Die Stadtverwaltung Trier erteilt Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr nur für Unternehmer, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechtes im Gebiet der Stadt Trier haben.
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind. Dies ist der Fall, wenn
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sind,
- keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen vorliegen,
- der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
- der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises.
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- Online unter Kraftomnibusgenehmigung
- persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachamt
- per Antragsformular siehe Bemerkungen
Genehmigung / Ablehnung
- Die Genehmigung wird dem Inhaber persönlich, gegen Empfangsbestätigung, ausgehändigt
- Ablehnung wird per Post gesendet
Gebühren / Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Spezielle Hinweise für Trier
- Richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsform und Anzahl der Fahrzeuge
- zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro je Fahrzeug
Benötigte Unterlagen
- Formeller Antrag (Name, sowie Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung), z.B. Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK
- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als drei Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Antragsformular siehe Bemerkungen
- Fachkundeprüfung
- Vermögensübersicht oder Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters (nicht älter als 1 Jahr)
- ggfs. Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
- aktueller Bericht über die Vorführung zur Hauptuntersuchung
- weitere Unterlagen je nach Einzelfall möglich
Zusätzlich folgende Unterlagen, diese aber nicht älter als 3 Monate
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Punktekonto KBA
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Stadtkasse, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der Knappschaft bzw. Minijob-Zentrale)
Besonderheiten
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- Verordnung über Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
- Berufszugangs-Verordnung
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer variiert von Behörde zu Behörde. In der Regel entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von vier bis sechs Wochen über Ihren Antrag.“
- Bearbeitungsdauer: 4 - 8 Stunden (null)
- Bearbeitungsdauer: 4 - 8 Stunden (null)
Spezielle Hinweise für Trier
In der Regel entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten. Ausnahmsweise kann die Behörde bei Notwendigkeit diese Frist um maximal drei Monate verlängern.“
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StrassenverkehrsbehördeAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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