Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
- es gibt kein Antragsformular (formlos)
Verlängerung
- erfolgt auf formlosen Antrag
- eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der bisherige Fischereischein noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist
- wird der Fischereischein nicht im direkten Anschluss verlängert, ist eine Neubeantragung erforderlich
- wurde der Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt, kann keine Verlängerung erfolgen
- in diesem Fall ist eine Erstaustellung notwendig
Gültigkeit
- kann für 1 oder für 5 Jahre ausgestellt werden
- der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Spezielle Hinweise für Trier
Terminvereinbarung
- erfolgt online
- Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- 7,60 Euro Jugendfischereischein
- 12,20 Euro Sonderfischereischein
- 16,90 Euro Jahresfischereischein
- 55,00 Euro Fünfjahresfischereischein
Nachlass
- erfolgt unter Vorlage eines Nachweises für:
- Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit einer Behinderung, Empfängerinnen und Empfänger nach dem zweiten, dritten und zwölften Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Verlängerung zusätzlich: abgelaufener(bisheriger) Fischereischein
- für den Jugendfischereischein zusätzlich: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Darf ein Jugendlicher der den Jugendfischereischein besitzt alleine angeln?
- nein, es muß ein Erwachsener mit den erforderlichen Voraussetzungen anwesen sein
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine OrdnungbehördeWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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