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Alters- und Ehejubiläen

Leistungsbeschreibung

Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

  • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
  • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
  • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

durch ein Glückwunschschreiben.

Spezielle Hinweise für Trier

Persönliche Gratulationen

  • erfolgen im Namen des Oberbürgermeisters durch die Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher

bei Geburtstag:

  • bei Vollendung des 80., 85., 90., 95. sowie 100. Lebensjahres

    • danach zu jedem Geburtstag

bei Hochzeit:

  • zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Presse und Kommunikation - Öffentlichkeitsarbeit

Am Augustinerhof
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen