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Personalausweis Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

Keine.

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen