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Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.

Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.

Als Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.

Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

An wen muss ich mich wenden?

Seit dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich als antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhalten.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§8  Abs. 4 PAuswG) kann die Beantragung bei jeder innerdeutschen Personalausweis- bzw. Passbehörde erfolgen 

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Antragstellung

  • erfolgt persönlich
    • vor Antragstellung ist die vorherige Kontaktaufnahme per Mail mit dem Bürgeramt empfehlenswert
  • Anträge und Merkblatt stehen zum Download unter www.trier.de zur Verfügung

Gebühren / Kosten

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
     
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Benötigte Unterlagen

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Spezielle Hinweise für Trier

  • weitere vorzulegende Unterlagen sind dem Merkblatt zu entnehmen

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen