Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann wird in Vollzeit durchgeführt und dauert drei Jahre. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Unterricht an einer Berufsfachschule und praktischer Ausbildung in der Einrichtung, mit der man einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat (Träger der praktischen Ausbildung), das können z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, oder ambulante Pflegefdienste sein. Die Ausbildung startet mit einem Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, danach folgen die einzelnen Pflichteinsätze in unterschiedlichen Bereichen, in denen Menschen gepflegt werden. Parallel dazu findet für zwei Jahre eine generalistische Ausbildungsphase nach einheitlichen Lehrplan statt. In dieser Zeit werden die Auszubildenden gemeinsam in der Pflegeschule unterrichtet. Für das dritte Jahr ist eine zunächst für einen Übergangszeitraum bis 2025 eine Spezialisierung für den Bereich Kinderkrankenpflege oder Altenpflege möglich. Es kann aber auch die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit einem möglichen Vertiefungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr weitergeführt werden.
In die Berufsfachschule Pflege kann aufgenommen werden, wer
Im BBS-Standortatlas Rheinland-Pfalz sind alle berufsbildenden Schulen aufgelistet. Dort finden Sie Links zu den Homepages der berufsbildenden Schulen Ihrer Wahl, wo Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Eine Übersicht über Pflegeschulen in Ihrer Nähe finden Sie unter nachstehenden Links:
Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. März jeden Jahres direkt bei der berufsbildenden Schule (staatliche Pflegeschule) Ihrer Wahl oder auch bei einer Pflegeschule als Bildungseinrichtung eigener Art oder auch bei einer Pflegeschule amn Krankenhaus. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage der Schule.
Der Besuch der Berufsfachschule Pflege an öffentlichen berufsbildenden Schulen ist kostenlos.
Ausführungsverordnung zum Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (AVAGPflBG)
Ihre Anmeldung sollte am besten vor dem 1. März eines Jahres erfolgen, ggf. nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Eine spätere Anmeldung ist möglich, falls die Schule noch freie Plätze hat.
Deutschherrenstr. 31
54290 Trier
Irminenfreihof 9
54290 Trier
Paulinstr. 105
54292 Trier
Langstraße 15
54290 Trier
Nordallee 1
54292 Trier
Metternichstr. 42
54296 Trier
Feldstr. 16
54290 Trier
Egbertstraße 18
54295 Trier
Dominikanerstr. 3
54290 Trier