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Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des  Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Eintragung des Künstlernamens wird anhand von Nachweisen immer im Einzelfall geprüft
  • personliche Vorsprache mit den Unterlagen ist erforderlich

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen