Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge oder nicht fahrtüchtige Fahrzeuge können Sie der örtlichen Ordnungsbehörde melden.
Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (Autowracks und auch Autoteile zählen hierzu) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).Hierfür ist keine Meldung notwendig.
Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:
Wasserweg 7-9
54292 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Telefonische Erreichbarkeit Leitstelle Verkehrsüberwachung:
Montag 07:00 -22:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 22:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 22:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 22:00 Uhr
Freitag 07:00 - 22:00 Uhr
Samstag 11:30 - 22:00 Uhr
Sonntag nur zu Veranstaltungszwecken
Telefon: +49 651 718-3232