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Kraftfahrzeug herrenlos melden

Leistungsbeschreibung

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge oder nicht fahrtüchtige Fahrzeuge können Sie der örtlichen Ordnungsbehörde melden.

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (Autowracks und auch Autoteile zählen hierzu) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).Hierfür ist keine Meldung notwendig.

Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

  • Fahrzeug
  • Fahrzeughersteller
  • Typ, Farbe des Fahrzeugs
  • Kennzeichen, falls noch vorhanden
  • (präziser) Standort des Fahrzeugs
  • seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
  • Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
  • Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzuzgsdienst- und Verkehrsüberwachung (VüD)

Wasserweg 7-9
54292 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit Leitstelle Verkehrsüberwachung:

Montag 07:00 -22:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 22:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 22:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 22:00 Uhr

Freitag 07:00 - 22:00 Uhr

Samstag 09:00 - 22:00 Uhr

Sonntag 09:00 - 17:30 Uhr

Telefon: +49 651 718-3232
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen