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03.08.2021

Wo Müllentsorgung am günstigsten ist

Ein Müllauto hält neben mehreren Restmülltonnen. Im Hintergrund steht die Porta Nigra.
In der Jahresgebühr des A.R.T. ist nicht nur die Abholung des Restabfalls enthalten, sondern auch die Deponienachsorge, die Grüngutsammelstellen, der Betrieb der Anlagen und vieles mehr. Foto: A.R.T.
Steigende Gebühren – egal ob bei der Müllabfuhr oder für andere öffentliche Leistungen – sind für jeden ein Ärgernis. Damit Abfälle verantwortungsbewusst und nachhaltig verwertet werden, ist nach Einschätzung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) eine geordnete, gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft jedoch unumgänglich. Ein Vergleich mit anderen Entsorgern macht deutlich, dass die Gebühren in der Stadt Trier vergleichsweise günstig sind.

In einer Pressemitteilung des Zweckverbands heißt es, dass die allgemeinen Preissteigerungen auch vor dieser Branche nicht haltmachen. So sei die Entsorgung von Restabfall in geeigneten Verbrennungsanlagen so teuer wie schon lange nicht mehr. Gleichzeitig würden die Preise für Metalle und andere Wertstoffe sinken. „Dazu kommen die seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsen, was sich negativ auf den Wert der Rücklagen für Deponiesanierungen auswirkt. All dies führt dazu, dass die Gebühren auch bei gleichbleibender Leistung stetig teurer werden“, erläutert der Verband und präsentiert einen Vergleich zu anderen Abfallentsorgern.

Die Leistungspakete sind überall unterschiedlich, ein genauer Einblick in die komplexe Kalkulation der Müllgebühren nur schwer möglich: Hinter einer Jahresgrundgebühr stecken nicht nur die Gebühren für die Abholung der Abfälle am Haus, sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten für Wertstoffhöfe, Grüngutsammelstellen, der Betrieb der Anlagen, die sehr kostenintensive Deponienachsorge und vieles mehr. In den meisten Gemeinden werden die Restabfallbehälter alle zwei Wochen geleert, woanders gibt es einen vierwöchigen Rhythmus. Ein Entsorger rechnet 13 Leerungen in die Jahresgrundgebühr ein, woanders sind es sechs oder 26.

Auch beim Biomüll gibt es große Unterschiede: Nicht nur die Erfassung läuft unterschiedlich, auch die Verfügbarkeit einer gesonderten Entsorgung von Biomüll und die anschließende Verwertung der Abfälle sind vielfältig. Während manche bei der Verwertung noch auf Kompostierung setzen, nutzen der A.R.T. und andere das Potenzial dieses Abfalls, indem sie ihn in einer Biogasanlage energetisch verwerten und die Gärreste anschließend in der Landwirtschaft einsetzen. Letzteres ist eine wesentlich bessere und klimafreundlichere Nutzung der Wertstoffe, ist aber auch mit höheren Kosten verbunden, so der A.R.T.

Stellt man die Jahresgebühren verschiedener Entsorger in der Region gegenüber, ist festzustellen, dass der A.R.T mit die günstigsten Gebühren erhebt. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde ein Vier-Personen-Haushalt mit einem 120-Liter-Restabfallbehälter mit 13 Leerungen/Jahr (alle vier Wochen) betrachtet, obwohl beim A.R.T. hierfür nur mindestens ein 80- Liter-Behälter vorzuhalten ist. Außerdem wird die Annahme getroffen, dass der Vergleichshaushalt an ein Entsorgungssystem für Bioabfall angeschlossen ist.

Während die wöchentliche Belastung bei einem 120-Liter-Behälter im Verbandsgebiet des A.R.T. zwischen 2,16 und 3,47 Euro liegt (Stadt Trier: 2,45 Euro), zahlen die Bürgerinnen und Bürger in Cochem für die gleiche Leistung 4,37 Euro und im Rhein-Hunsrück-Kreis 5,14 Euro.

Im Verbandsgebiet des A.R.T. werden die Gebühren anhand der Größe der Restmüllbehälter und der Bereitstellungshäufigkeit berechnet. Die Behältergröße ist die Grundlage für die Grundgebühr und richtet sich danach, wie viele Personen im Haus leben. Daraus ergibt sich das Mindestbehältervolumen. Dieses beträgt auf bewohnten Grundstücken:

  • mit bis zu vier Personen mindestens 80 Liter
  • mit bis zu sechs Personen mindestens 120 Liter
  • mit bis zu zwölf Personen mindestens 240 Liter.

In der Jahresgrundgebühr sind 13 Leerungen des Restabfallbehälters und die Leerungen der Blauen Tonnen im vierwöchigen Rhythmus enthalten. Die Leerungen für Restabfall können im Laufe des Kalenderjahres nach Bedarf im Rahmen des 14-täglichen Abfuhrrhythmus in Anspruch genommen werden. Ab der 14. Leerung ist eine Zusatzgebühr zu zahlen. Wie oft der Behälter geleert wird, wird über einen im Restabfallbehälter integrierten Chip erfasst.