Im Verfahren um die Ausweisung von Potenzialgebieten für Windenergie in Trier geht es um insgesamt sechs mögliche Standorte. Auf Beschluss des Stadtrats wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll.
Bisher gibt es im Trierer Stadtgebiet keine Windkraftanlagen. Vor dem Hintergrund der Energie- und Klimakrise und einer geänderten Gesetzeslage soll sich das ändern: Die Stadt will in den Randgebieten Windkraftstandorte ausweisen. Der Stadtrat hat eine entsprechende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im September 2022 beschlossen. Durch die Eigeninitiative behält die Stadt die Steuerungshoheit und kann eigene Ausschlusskriterien festlegen. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich als Ziel bis 2030 einen Flächenanteil von 2,2 Prozent für Windkraftanlagen gesetzt.
Nach einer intensiven Überprüfung potenzieller Gebiete durch das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung haben sich sechs Flächen in den höher gelegenen Randgebieten der Stadt als mögliche Standorte herauskristallisiert:
In der Summe belaufen sich die Potenzialflächen auf 127,4 Hektar. Das entspricht 1,1 Prozent der Fläche der Stadt Trier. Als erster Verfahrensschritt folgte noch 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Zugleich wurde der Stadt die Auflage erteilt, ihren Landschaftsplan fortzuschreiben. Daran wird zurzeit gearbeitet. Außerdem musste eine Zielabweichung vom regionalen Raumordnungsplan beantragt werden. Den Zulassungsbescheid hierfür hat die Stadt im Oktober 2024 erhalten.
2025 folgen als weitere Verfahrensschritte der Stadtratsbeschluss über die öffentliche Auslegung, die öffentliche Auslegung mit anschließender Abwägung und Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen, der Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat und die Genehmigung durch die SGD Nord. Für den Bau jedes einzelnen Windrads ist jeweils noch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
red