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02.02.2021

Mit dem Busticket in die Oper

Bushaltestelle Rathaus/Theater
An der Haltestelle Rathaus/Stadttheater können Theaterbesucher aus dem Bus aussteigen. Von dort sind es zum Theater nur noch wenige Meter.
Wer ab September eine Veranstaltung etwa im Theater oder in der Arena besucht, kann sein Ticket auch als Fahrausweis für den Bus dorthin und zurück nutzen. Der Stadtrat stimmte einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verkehrsverbund Region Trier (VRT) zu.

Ab 1. September gelten die Veranstaltungstickets für Arena, Europahalle, Messepark, Tufa, Theater und bei von der Trier Tourismus und Marketing GmbH (TTM) organisierten Veranstaltungen im Brunnenhof und des Porta-hoch-drei-Festivals auch als VRT-Kombiticket. Das heißt konkret, dass Besucherinnen und Besucher mit einer Eintrittskarte zu den genannten Veranstaltungsstätten kostenfrei mit dem ÖPNV an- und abreisen können (Busse und Bahnen, 2. Klasse). Das Angebot gilt im gesamten VRT-Gebiet, das neben der Stadt Trier auch den Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel umfasst. Der VRT erhält 2021 für jede ausgegebene Eintrittskarte 60 Cent. Ab nächstem Jahr erhöht sich dieses Beförderungsentgelt um jährlich 0,01 Cent.

Das neue Angebot erhielt vom Stadtrat volle Zustimmung. Markus Nöhl, kulturpolitischer Sprecher der SPD- Fraktion, sagte, man schaffe damit einen ökologischen Anreiz, um zu Veranstaltungen zu kommen. Zudem beinhalte das Angebot einen sozialen und solidarischen Aspekt, da das Kombiticket auch Menschen mit geringem Einkommen das Besuchen von Veranstaltungen leichter ermögliche. Nöhl merkte an, dass sich auch die freie Kulturszene gerne am Kombiticket beteiligen möchte, wofür sich der V.R.T. bereits offen gezeigt hätte. Kulturdezernent Thomas Schmitt informierte, dass durch den Tufa-Verein bereits ein großer Teil der freien Szene mit inbegriffen sei.

Auch die CDU-Fraktion zeigte sich begeistert von dem neuen Angebot. Thomas Albrecht sagte, gerade die Kultur und der ÖPNV müssten nach Corona gefördert werden. Christiane Probst, die für die UBT-Fraktion ebenfalls Unterstützung für die Vorlage signalisierte, wies jedoch darauf hin, dass Schulveranstaltungen im Theater und in der Tufa vom Kombiticket ausgenommen seien. Schülerinnen und Schüler können also beispielsweise nicht mit dem Kombiticket zur Aufführung des Weihnachtsmärchens im Theater fahren. Dies wurde auch von Mitgliedern des Kulturausschusses bedauert, der Anfang Januar über das Kombiticket informiert wurde.

Björn Gutheil