Wenn sie kommt, stehen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt: Barbara Schleicher-Rothmund ist die vom Landtag gewählte Bürgerbeauftragte. Rund 2300 Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land schalten sie jedes Jahr ein, weil sie Probleme mit Behörden haben. Vor ihrer jüngstenSprechstunde im Rathaus tauschte sie sich mit Oberbürgermeister Wolfram Leibe aus. Die Rathaus Zeitung erklärt, was die Aufgaben der Bürgerbeauftragten sind.
Wann wird die Bürgerbeauftragte aktiv?
Im Kontakt mit Behörden oder Verwaltungen des Landes können Situationen entstehen, in denen sich Menschen missverstanden oder ungerecht behandelt fühlen – beispielsweise beim Thema Anliegerbeiträge. Nicht immer ist die Vorgehensweise einer Verwaltung für die Bürgerin oder den Bürger nachvollziehbar. Hier sieht sich die Bürgerbeauftragte als Vermittlerin mit dem Ziel, eine akzeptable Lösung zu finden.
Seit wann gibt es die Stelle der Bürgerbeauftragten?
In Rheinland Pfalz bereits seit 1974. Mehr als 138.000 Petitionen wurden seither bearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass sie jede Anfrage persönlich erreicht. Sie nimmt sich unabhängig und überparteilich jeder Eingabe an.
Wann kann die Bürgerbeauftragte nicht helfen?
Nicht unterstützen kann sie beispielsweise, wenn das Anliegen Gegenstand eines laufenden oder schon abgeschlossenen Gerichts- oder eines Ermittlungsverfahrens ist sowie wenn es sich um eine Streitigkeit zwischen Privatpersonen handelt und keine Verwaltung betroffen ist.
Was kostet die Unterstützung durch die Bürgerbeauftragte?
Sie ist für die Bürgerinnen und Bürger mit keinen Kosten verbunden.
Wie kann ich mich an die Bürgerbeauftragte wenden?
Eine Petition kann schriftlich, mündlich oder auch elektronisch eingereicht werden. Ihren Sitz hat sie in der Kaiserstraße 32 in Mainz (Telefon: 06131/289990, poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de). Sie ist auch immer wieder im Trierer Rathaus zu Gast und bietet Sprechstunden an.