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18.06.2024

Fast 27.000 Stimmberechtigte bei drei Ortsvorsteher-Stichwahlen

(pe) Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 9. Juni kommt es am Sonntag, 23. Juni, in drei Stadtteilen zur Ortsvorsteher-Stichwahl. In Mitte/Gartenfeld treffen Amtsinhaber Michael Düro (Grüne) und sein bisheriger Stellvertreter Norbert Freischmidt (CDU) aufeinander. In Trier-Süd haben es Amtsinhaberin Nicole Helbig (Grüne) und Dr. Frank Tenbusch (CDU) in die Stichwahl geschafft. In Trier-Nord will Dirk Löwe (Grüne) die Chance auf eine weitere Amtszeit im Duell mit Michael Molitor (CDU) nutzen. 

In den drei Stadtteilen sind insgesamt rund 26.900 Personen wahlberechtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Trier haben. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme. Daher gestaltet sich das Auszählen der Stimmen, bei dem am 23. Juni rund 200 Helferinnen und Helfer im Einsatz sind, wesentlich unkomplizierter als in der erste Runde der Kommunalwahl.

Die 20 Wahllokale in den drei Stadtteilen sind am Sonntag, 23. Juni, jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Außerdem besteht wieder die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. Die nötigen Unterlagen kann man persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus-Hauptgebäude beantragen, per Mail (briefwahl @trier.de) oder über den QR-Code auf der Benachrichtigung. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Wer per Brief wählen will, aber seine Unterlagen noch nicht erhalten hat, meldet sich am besten persönlich im Briefwahlbüro. Dort gilt an dem Freitag vor der Wahl (21. Juni) eine verlängerte Öffnungszeit bis 18 Uhr. 

Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Juni, 18 Uhr, im Trierer Rathaus angekommen sein. Daher wird empfohlen, die Unterlagen umgehend per Post zu verschicken oder sie in den Briefkasten am Rathaus-Hauptgebäude am Augustinerhof einzuwerfen. Zu den drei Ortsvorsteher-Stichwahlen gibt es keine neuen Wahlbenachrichtigungen. Die ursprüngliche für die Kommunalwahl am 9. Juni kann erneut verwendet werden. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sowie den Briefwahlantrag im Rathaus genügt aber auch das Vorzeigen des Personalausweises.