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18.08.2022

Stiftung für die Opfer der Trierer Amokfahrt begrüßt Urteil

(em) Die „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020“ begrüßt das Urteil des Trierer Landgerichts gegen den Amokfahrer. Die Vorsitzende der Stiftung, Dagmar Barzen, und die Vorsitzende des Kuratoriums, Regina Bergmann, waren bei der Urteilsverkündung zugegen, um ihre Solidarität mit den Opfern auszudrücken. „Im Mittelpunkt unserer Arbeit als Stiftung stehen die Opfer: die Angehörigen der Getöteten, die Schwerstverletzten, Verletzten und Traumatisierten. Für viele war der Prozess schwierig, immer wieder das Trauma der Tat zu erleben.“ Es sei daher gut, dass der Prozess nun zu Ende sei und der Täter nie wieder auf freien Fuß komme.

Beide berichten, dass es weitere Anträge auf Entschädigung durch die Stiftung gäbe. Bislang wurden etwa 60 Anträge bearbeitet und knapp 700.000 Euro an Spendenmitteln ausgezahlt. Mitte Oktober werden sich die Mitglieder der Gremien der „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt 1. Dezember 2020“ erneut in Trier treffen und über vorliegende Anträge beraten. Dabei werden ärztliche Unterlagen von Fachmitgliedern des Kuratoriums wie dem ehemaligen Leiter des Trierer Gesundheitsamtes, Dr. Harald Michels, und der Psychologischen Psychotherapeutin des Trierer Brüderkrankenhauses, Beate Schoßau, vertraulich behandelt. Auf Basis ihrer Empfehlung erhalten die Verletzten und Traumatisierten eine Entschädigung. Grundlage für die Entscheidungen der Stiftung sind die Richtlinien zur Vergabe der Spenden sowie die ärztlichen Unterlagen der Betroffenen.

Regina Bergmann, Vorsitzende des Kuratoriums, erläutert: „Wir haben als Stiftung, die erst im letzten November gegründet wurde, viel für die Betroffenen tun können und haben kritische Fragen mit den Hinterbliebenen und Betroffenen offen und konstruktiv diskutiert. Die Opferentschädigungsgesetzgebung ist komplex, viele warten noch auf staatliche Entschädigung. Unsere Stiftung kann dagegen schnell agieren.“ Dagmar Barzen, Vorsitzende des Vorstandes, ergänzt: „In vielen persönlichen Gesprächen versuchen wir konkret, Hilfestellung zu geben. Dabei nutzen wir auch unsere persönlichen und beruflichen Netzwerke. Es geht darum, die jeweilige individuelle Situation der Opfer zu sehen. Mit welchen Problemen sind sie konfrontiert? Oft sind Fragen der finanziellen Bedürftigkeit oder des Datenschutzes zu klären. Wir möchten zum Wohle der Betroffenen und Spender wirken. Allen Betroffenen bieten wir auch weiterhin vertrauliche Gespräche an.“

Die Stiftung ist zudem in den Prozess des Gedenkens an die Opfer eingebunden. Die Opferfamilien, die Überlebenden und Traumatisierten werden über die Vorschläge zu den Gedenkorten in der Trierer Innenstadt entscheiden. Die Stiftung unterstützt diesen Weg ausdrücklich. In Kürze wird es ein weiteres Treffen der Betroffenen mit den Künstlern über deren Vorschläge zu möglichen Gedenkorten geben. „Das hier gewählte Verfahren mit der starken Einbindung der Betroffenen und Angehörigen ist zielführender, wenngleich es vielleicht etwas länger dauern wird“, sagten Barzen und Bergmann.

Die Richtlinie zur Zahlung von Leistungen für Betroffene der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020, das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind im Internet veröffentlicht unter: https://www.trier.de/leben-in-trier/ehrenamt-und-stiftungen/stiftung-betroffene-der-amokfahrt/. Anträge können auch per E-Mail gestellt werden an Stiftung_1Dezember2020@trier.de.

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