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16.03.2022

Stiftung für die Opfer der Trierer Amokfahrt: Bisher knapp 650.000 Euro ausgezahlt

Die „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020“ hat mittlerweile schon rund 650.000 Euro ausgezahlt, 50 Anträge von Hinterbliebenen, Schwerverletzten und Traumatisierten wurden bearbeitet.

Die Mitglieder der Gremien der „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt 1. Dezember 2020“ haben sich Ende Februar erneut getroffen. Vorstand und Kuratorium informieren nun, dass alle 19 Anträge der Familien der Hinterbliebenen der schrecklichen Amoktat positiv beschieden wurden. Insgesamt konnten somit 575.000€ an die betroffenen Familien aus den von vielen Menschen aus ganz Deutschland nach der Amokfahrt gespendeten Mitteln ausgezahlt werden.

Aus dem Bereich der Schwerverletzten, Verletzten und Traumatisierten liegen weitere 31 Anträge vor. Die Mitglieder des Kuratoriums haben in ihrer Sitzung darüber beraten. Grundlage sind die Richtlinie zur Vergabe der Spenden und ärztliche Unterlagen der Betroffenen.

Ärztliche Unterlagen werden von Fachmitgliedern des Kuratoriums wie dem Leiter des Trierer Gesundheitsamtes, Dr. Harald Michels, und der Psychologischen Psychotherapeutin des Trierer Brüderkrankenhauses, Beate Schoßau, vertraulich behandelt. Auf Basis deren Empfehlung werden nun die Verletzten und Traumatisierten eine Entschädigung erhalten. Von den vorliegenden neun Anträgen der Schwerverletzten und Verletzten konnten bereits sieben positiv beschieden werden. Bei zwei verletzten Personen fehlen noch weitergehende ärztliche Unterlagen.

Aus dem Bereich der traumatisierten Personen gingen bislang 22 Anträge ein. Davon konnten die Mitglieder des Kuratoriums fünf positiv abschließen.

Insgesamt erhielt die Stiftung bislang 50 Anträge. Knapp 650.000 Euro an Spendengeldern konnten nach den Entscheidungen des Kuratoriums aktuell ausgezahlt werden.

Regina Bergmann, Vorsitzende des Kuratoriums, sagt: „Wir freuen uns, dass die Stiftung, die erst im letzten November gegründet wurde, so schnell helfen konnte.“ Dagmar Barzen, Vorsitzende des Vorstandes, ergänzt: „Uns allen ist die Verantwortung bewusst, die auf uns lastet. Wir möchten zum Wohle der Betroffenen und Spender wirken. Allen Betroffenen bieten wir vertrauliche Gespräche an.“

Oberbürgermeister Wolfram Leibe dankte in diesem Zusammenhang noch einmal allen Menschen, die sich nach der Amokfahrt solidarisch gezeigt und gespendet hatten. Leibe: „Mein Dank gilt außerdem natürlich den Mitgliedern von Kuratorium und Vorstand der Stiftung, die hier schnell und trotzdem mit sehr viel Fingerspitzengefühl Entscheidungen getroffen haben.“

Grundlage für die Vergaberichtlinien der Trierer Stiftung sind Informationen der Opferbeauftragten des Bundes und der Länder, das Opferentschädigungsgesetz, die Verkehrsopferhilfe, Versicherungen, Krankenkassen sowie Informationen des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer des Berliner Breitscheidplatzes.

Die Richtlinie zur Zahlung von Leistungen für Betroffene der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020, das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind im Internet veröffentlicht unter: https://www.trier.de/leben-in-trier/ehrenamt-und-stiftungen/stiftung-betroffene-der-amokfahrt/

Anträge können gestellt werden per Mail an: Stiftung_1Dezember2020@trier.de

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