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Radfahrbeauftragte

Leistungsbeschreibung

Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:

  • Fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur
  • Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Radverkehr
  • Verkehrssicherheit für Radfahrer
  • Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
  • Ausbau von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Fahrradverleihsysteme oder Fahrradboxen

Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.

Spezielle Hinweise für Trier

Informationen

  • zu Elektrolademöglickeiten E-Bikes, Fahradstationen, Fahrradverleihsystem, E-Scooter und Fahrradmitnahme in Bussen siehe unter www.swt.de

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Kaiserstr. 18 a
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen