Elterngeld Bewilligung
Leistungsbeschreibung
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
-
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
-
mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
-
nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben,
im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro.
Elterngeld beantragen
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben,
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro.
An wen muss ich mich wenden?
Gebühren / Kosten
Keine.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- ?Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Spezielle Hinweise für Trier
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes im Original
- evtl. Kopie der Vaterschaftsanerkennung und / oder Sorgeerklärung
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld im Original
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Geburt in Kopie
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (Lohnabrechnungen) in Kopie
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs bzw. Bescheinigung des Arbeitgebers über die genehmigte Elternzeit in Kopie
Besonderheiten
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
- Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
- Antragsformular Internet, ggfs. Online-Antragsverfahren
- Der Familienwegweiser informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, über Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - ElterngeldAm Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon: +49 651 718-0Telefon: 115
Fax: +49 651 718-1598
E-Mail: Kontakt aufnehmen