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16.04.2025

Terrassen und Freisitze dürfen abends länger öffnen

Gaststättenbesucher sitzen im Freien in einer Fußgängerzone
Cafés und Restaurants, wie hier am Kornmarkt, dürfen ihre Gäste jetzt auch ohne Sondergenehmigung abends länger draußen bewirten.

(kig) Die Terrassen der Trierer Cafés, Kneipen und Bistros waren in den ersten warmen Frühlingstagen schon bis in die Abendstunden gut besucht. Viele Gastronominnen und Gastronomen wünschen sich eine längere Betriebszeit für ihre Freisitze. Die Stadt hat sich deshalb für eine Neuregelung in diesem Sommerhalbjahr entschieden.

Bisher galt eine allgemeine Schließzeit von 22 Uhr für den Terrassenbetrieb. Die Gaststätten konnten jedoch beim Ordnungsamt eine Verlängerung beantragen. Diese wurde in der Innenstadt häufig auch genehmigt. In Zukunft ist ein individueller Antrag auf Verlängerung nicht mehr nötig, denn die Stadt hat die Betriebszeiten generell um zwei Stunden verlängert: Terrassen dürfen jetzt bis 24 Uhr an Sonn- und Werktagen und bis 1 Uhr an Wochenenden (Nacht zum Samstag und Sonntag sowie vor Feiertagen) geöffnet bleiben. Allerdings gilt bereits ab 23 Uhr (Wochenende ab 24 Uhr) die Nachtruhe mit reduzierten Lärmwerten. In der Praxis dürfen die Terrassen also nach 23 Uhr geöffnet bleiben, aber nur mit verringerter Geräuschkulisse, was aber auch der um diese Uhrzeit geringeren Besucherfrequenz entspricht. Bisher galt die Nachtruhe ab 22 Uhr.

Innenstadtdezernent Ralf Britten nennt als ausschlaggebende Gründe für die Neuregelung: „Es geht uns vor allem um die Gleichbehandlung aller Betriebe, aber auch um die Belebung der Innenstadt in den Abendstunden. Wir sehen diesen Sommer als Testphase und werden danach evaluieren, inwieweit sich die verlängerte Betriebszeit für die Außengastronomie mit den Anforderungen des Lärmschutzes für die Nachbarschaft vereinbaren lässt.“

Die Neuregelung gilt zunächst bis zum 31. Oktober und trat am Dienstag mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in Kraft. Darin ist auch festgelegt, dass Musik ab 22 Uhr ebenso untersagt ist wie jeder vermeidbare Lärm beim Wegstellen der Tische, Bänke und Stühle nach Betriebsschluss.