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04.05.2021

Poller und mehr Platz für Fußgänger

Lageplan der Zonen im urbanen Sicherheitskonzept mit Ausweitung der Fußgängerzone
Neben mehr Sicherheit bringt das neue Konzept auch eine Vergrößerung der Fußgängerzone mit sich.
Der Stadtrat hat vergangene Woche mit großer Mehrheit das „urbane Sicherheitskonzept" beschlossen: Die City wird mit einem Poller-System und festen Barrieren gesichert. Zugleich wird die Fußgängerzone vergrößert. Das damit verbundene „Teileinziehungsverfahren" verschiedener Straßen beginnt jetzt. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu äußern.

Die Fußgängerzone und angrenzende Straßen werden in insgesamt zehn Zonen aufgeteilt, für die es nach der Fertigstellung ganz unterschiedliche Zufahrtsberechtigungen gibt (die Rathaus Zeitung berichtete am 6.
April). Einerseits soll die City damit – als Reaktion auf die schreckliche Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 – sicherer werden. Andererseits soll der Verkehr besser gelenkt und generell außerhalb der Fußgängerzone gehalten werden. Umwelt-, Bau- und Verkehrsdezernent Andreas Ludwig sagt: „Wir sorgen dafür, dass die Fußgänger wieder mehr Raum haben und unberechtigter Verkehr künftig draußen bleibt."

Eine grundsätzliche Änderung ist, dass der Lieferverkehr künftig an allen Tagen nur noch von 6 bis 10 Uhr zugelassen ist und nicht, wie noch derzeit, von 19 Uhr abends bis 11 Uhr am Vormittag. Das gilt auch für Stockplatz und Domfreihof, wo heute noch eine 24-stündige Lieferzeit gilt. Beispielsweise für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und Straßenreinigung oder Müllabfuhr wird es natürlich Sonderberechtigungen geben, so dass diese jederzeit in alle Bereiche der Fußgängerzone einfahren können. Wer einen privaten Stellplatz innerhalb der City erreichen muss, bekommt eine Ausnahmegenehmigung einschließlich einer Einfahrtsberechtigung für die entsprechende Zone. Auch wer ausnahmsweise hinein muss, wie etwa Handwerker, muss wie schon heute eine Ausnahmegenehmigung für die jeweilige Zone beantragen und erhält in diesem Zusammenhang die Einfahrtberechtigung zum Herunterfahren der Polleranlagen. Das genaue Verfahren zur Antragstellung, ob mit Transponder, Chip oder QR-Code, ist in Bearbeitung und hängt vom System der Bauausführung ab.

Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts beginnt in diesem Jahr mit der Zone 3: Das ist der Domfreihof mit der Liebfrauenstraße. Dazu traf der Stadtrat mit großer Mehrheit den Baubeschluss.

Am Domfreihof und auch in der Neustraße wird mit der Umsetzung des urbanen Sicherheitskonzeptes zugleich die Fußgängerzone ausgeweitet. Das betrifft im einzelnen Teile der folgenden Straßen:

  • Bereich Dom: Liebfrauenstraße, An der Meerkatz;
  • Bereich Konstantinstraße: Konstantinstraße ab Einmündung Hosenstraße Richtung Kornmarkt und Kreuzung Johann-Philipp-Straße;
  • Bereich Neustraße: Neustraße ab Einmündung Kaiserstraße bis Einmündung Pfützenstraße, Kapuzinergasse;

Einige anliegende Straßen oder Teilstücke davon werden zudem künftig nur noch für einen eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein: Teile der Germanstraße, Am Alten Theater, Viehmarktstraße ab Ende der Wendefläche in Richtung „am Alten Theater", Gangolfstraße, Am Zündel.

Verwaltungsverfahren startet

Das Verwaltungsverfahren beginnt in dieser Woche mit der öffentlichen Bekanntmachung (Seite 11). Damit wird die Absicht der Stadt bekannt gemacht, dass die genannten Straßen künftig anders gewidmet werden, also ihre Nutzungsart oder ihr Zweck künftig beschränkt ist. Bürgerinnen und Bürger, die ein berechtigtes Interesse haben, können Einwendungen erheben oder Vorschläge machen, die in das weitere Verfahren einfließen. Das förmliche Verfahren ist abgeschlossen, wenn der Stadtrat den endgültigen Beschluss gefasst hat und die Teileinziehung als Allgemeinverfügung erlassen wird.

Fragen und Antworten zum Thema und die Kontakte, um Anregungen abzugeben, finden sich demnächst auf www.trier.de/bauen-wohnen/.

Michael Schmitz