Mit einer geregelten Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Sie Bildungsabschlüsse auf den Niveaus 5, 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in bzw. den Bachelor / Master Professional erwerben.
Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft sowie für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte) berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.
Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise kostenpflichtige Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Zur Finanzierung können Sie auf Fördergelder zugreifen. Die Teilnahme an kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgängen auf die Fortbildungsprüfung ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.
Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.
Bitte wenden Sie sich an die für den jeweiligen Fortbildungsberuf und gegebenenfalls für die jeweilige Region zuständige Stelle. Die Kontaktdaten für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor können Sie über die Industrie-und Handelskammer recherchieren, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft über die Landwirtschaftskammer, für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte über die Landesärztekammer sowie für Fortbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der städtischen Hauswirtschaft über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. In Einzelfällen sind weitere zuständige Stellen einschlägig.
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Bonus des Landes Rheinland-Pfalz erhalten, den sogenannten Aufstiegsbonus.
Viele Vorbereitungslehrgänge auf Fortbildungsprüfungen können Sie unter www.weiterbildungsportal.rlp.de recherchieren.
Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
Industrie- und Handelskammer Rheinland-Pfalz
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier