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Unternehmenskarte erneuern

Leistungsbeschreibung

  • Unternehmenskarte Erneuerung
  • ein Unternehmen des gewerblichen Güter oder Personenbeförderungsverkehrs muss seine Unternehmenskarte erneuern
  • Antrag kann gestellt werden von 
    • Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugter oder bevollmächtigter Person
  • Unternehmen in der gewerblichen Güter oder Personenbeförderung benötigt eine Unternehmenskarte, wenn es Fahrzeuge einsetzt, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Unternehmerin oder Unternehmer ist für ordnungsgemäße Verwendung der Unternehmenskarte verantwortlich
  • Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt
  • Frist: neue Unternehmenskarte darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der alten Karte beantragt werden
    • ist Unternehmenskarte bereits abgelaufen, muss eine erneute Erstbestellung durchgeführt werden
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

  • als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
  • als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person

eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
  • Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen 

Besonderheiten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 7 - 14 Tage
  • Antragsfrist: 6 Monate (Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.)

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen