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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Fahrerlaubnis Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
  • durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
  • wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
  • mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen
  • wenn eine Fahrerlaubnis bereits vorliegt, kann eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragt werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
  • Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Antragstellung

  • erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich

Abholung

  • ist durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich

Gebühren / Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 39,30 Euro
  • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an

Zahlungsart

  • Bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
  • zusätzlicher Hinweis zum Nachweis Sehvermögen:
    • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
  • bei Abholung durch einen Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
    • gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
  • Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe-Kurse:
    • liegt ein Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses vor, ist das Ausstellungsdatum egal
    • der Erste-Hilfe-Kurs muss nach dem 21.10.2017  9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten umfassen

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 3 - 5 Wochen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen