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Bewohnerparkausweis Erteilung

Leistungsbeschreibung

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • schriftlich mittels Vordruck
  • Online
    • der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken

Bewohnerparkausweis

  • ist so im Fahrzeug/Frontscheibe anzubringen, dass die Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist

Gültigkeit

  • grundsätzlich maximal 12 Monate bzw. solange die Voraussetzungen erfüllt werden
    • Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen
  • das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt
    • nach diesem Datum wird das Parken in der Parkzone als eine Ordnungswidrigkeit geahndet

Bewohnerparkzonen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Spezielle Hinweise für Trier

  • der Bürger ist mit Hauptwohnsitz dort gemeldet

Ausnahme:

  • Ist der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter, wird eine Nutzungsbestätigung des Halters über die dauerhafte und alleinige Nutzung des Fahrzeugs durch den Antragssteller erforderlich
    • z. B. bei Fahrzeugen von Studenten oder privat genutzten Firmen- und Dienstwagen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Zuständigkeit liegt beim Bürgeramt

Anträge / Formulare

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Gebühren / Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für Trier

    • 200,00 Euro

    Zahlungsart

    • als Vorauszahlung
    • bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden

    Benötigte Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Vollmacht

    Spezielle Hinweise für Trier

    • Meldebestätigung (in Verbindung mit Reisepass) ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zur Zulassungsbescheinigung Teil I: Kopie ist ausreichend

    Besonderheiten

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Spezielle Hinweise für Trier

    • In der Stadt Trier gilt die Parkerlaubnis rund um die Uhr

    Rechtliche Grundlage

    Bearbeitungszeit

    Spezielle Hinweise für Trier

    • 2 - 4 Wochentage

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Häufig gestellte Fragen

    Spezielle Hinweise für Trier

    Kann auch ein zu 100% Behinderter mit Behindertenausweis auf einem Anwohnerparkplatz ohne Anwohnerparkausweis stehen?

    • Ja, bis zu 3 Stunden mit ausgelegtem Blauen Parksonderausweis und Parkscheibe
      • Antragstellung/ Zuständigkeit liegt beim Tiefbauamt/Straßenverkehrsbehörde

    Besteht die Möglichkeit sich einen vorläufigen Anwohnerparkausweis ausstellen zu lassen?

    • wird in Ausnahmefällen erteilt
      • z.B. bei fehlender Nutzungsbestätigung oder wenn das Fahrzeug noch nicht umgemeldet wurde
    • für ein Ersatzfahrzeug, sofern sich das nutzungberechtigte Fahrzeug in Reparatur befindet. Die Zulassungsbescheinigung I des Ersatzfahrzeuges ist vorzulegen

    Zuständig

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken

    Viehmarktplatz 20
    54290 Trier

    Postfach 3470
    54224 Trier

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Telefon: 115
    Fax: +49 651 718-4100
    E-Mail: Kontakt aufnehmen