Leistungsbeschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- schriftlich mittels Vordruck
- Online
- der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken
- ab Januar 2025 ist möglich den Bewohnerparkausweis für 6 Monate zu beantragen
Bewohnerparkausweis
- ist so im Fahrzeug/Frontscheibe anzubringen, dass die Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist
Gültigkeit
- grundsätzlich maximal 12 Monate bzw. solange die Voraussetzungen erfüllt werden
- Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen
- das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt
- nach diesem Datum wird das Parken in der Parkzone als eine Ordnungswidrigkeit geahndet
Bewohnerparkzonen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Spezielle Hinweise für Trier
- der Bürger ist mit Hauptwohnsitz dort gemeldet
Ausnahme:
- Ist der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter, wird eine Nutzungsbestätigung des Halters über die dauerhafte und alleinige Nutzung des Fahrzeugs durch den Antragssteller erforderlich
- z. B. bei Fahrzeugen von Studenten oder privat genutzten Firmen- und Dienstwagen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Spezielle Hinweise für Trier
- die Zuständigkeit liegt beim Bürgeramt
Anträge / Formulare
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Gebühren / Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für Trier
- 200,00 Euro für 12 Monate
- 100,00 Euro für 6 Monate
Zahlungsart
- als Vorauszahlung
- bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden
- mittels Vordruck: nach Eingang des Antrags wird die Rechnung postalisch zugesandt
Benötigte Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Personalausweis
- Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vollmacht
Spezielle Hinweise für Trier
- Meldebestätigung (in Verbindung mit Reisepass) ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur Zulassungsbescheinigung Teil I: Kopie ist ausreichend
Besonderheiten
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Spezielle Hinweise für Trier
- In der Stadt Trier gilt die Parkerlaubnis rund um die Uhr
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Kann auch ein zu 100% Behinderter mit Behindertenausweis auf einem Anwohnerparkplatz ohne Anwohnerparkausweis stehen?
- Ja, bis zu 3 Stunden mit ausgelegtem Blauen Parksonderausweis und Parkscheibe
- Antragstellung/ Zuständigkeit liegt beim Tiefbauamt/Straßenverkehrsbehörde
Besteht die Möglichkeit sich einen vorläufigen Anwohnerparkausweis ausstellen zu lassen?
- wird in Ausnahmefällen erteilt
- z.B. bei fehlender Nutzungsbestätigung oder wenn das Fahrzeug noch nicht umgemeldet wurde
- für ein Ersatzfahrzeug, sofern sich das nutzungsberechtigte Fahrzeug in Reparatur befindet. Die Zulassungsbescheinigung I des Ersatzfahrzeuges ist vorzulegen
Wird die Gebühr erstattet bei vorzeitiger Abmeldung meines Fahrzeugs, Wegzug aus Trier oder wenn der Bewohnerparkausweis nur für ein paar Monate benötigt wird?
- Nein, der Bewohnerparkausweis wird für 1 Jahr (200,00 Euro) oder 6 Monate (100,00 Euro) ausgestellt, ohne Rückerstattung
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - BewohnerparkenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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