Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Zuständiges Standesamt
Beantragung
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
für Rentenanträge in Deutschland ist die Urkunde gebührenfrei
Zahlungsart
bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung Überweisung aufgrund Rechnung
bei online-Beantragung per Pay Direkt (Giropay) oder PayPal
Bearbeitungszeit
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Bei persönlicher Beantragung
zusätzlicher Hinweis zum Ausweisdokument bei Abholung durch einen Bevollmächtigten: Ausweiskopie vom Antragsteller ist ausreichend
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Einzelfallabhängig
Einzelfallabhängig
Domfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Domfreihof 1b
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Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
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