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Meister und Gesellen technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung fördern

Leistungsbeschreibung

  • Weiterbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich für Gesellen und Meister
  • Von Handwerkskammer angeboten und durchgeführt
  • Dient u.a. der Vorbereitung auf Meisterprüfung
  • Anmeldung erfolgt bei Handwerkskammer direkt
  • Während Fortbildung ggf. Anspruch auf Meister-BAföG oder Bildungsprämie

Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.

Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.  

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf

Zuständige Stelle

Die regional zuständige Handwerkskammer.

Anträge / Formulare

Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.

Verfahrensablauf

Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.

Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.

Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.

Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.

Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.

Danach erhalten Sie ein Zeugnis.

Gebühren / Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.

Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.

Besonderheiten

Während Ihrer Weiterbildung können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über das sogenannte Meister-BAföG. Diese informiert Sie über einen möglichen Anspruch.

Informieren Sie sich auch über die Bildungsprämie.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Keine.

Zuständig

Handwerkskammer Trier

Loebstraße 18
54292 Trier

Postfach 4370
54233 Trier

Telefon: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de