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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Leistungsbeschreibung

-    Auskunft über Gewerbetreibende Übermittlung
-    Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen
-    Für die erweiterte Auskunft ist ein rechtliches Interesse nachzuweisen
 

Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemein

  •  auch Negativauskünfte sind kostenpflichtig
  •  Auskünfte für private Zwecke werden an die mitgeteilte Anschrift gesendet
  •  Auskünfte zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde gesendet

- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

  • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Gewerbeamt der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

Verfahrensablauf

-    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
-    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
-    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

Rechtsbehelf

- ggf. Widerspruch

- verwaltungsgerichtliche Klage

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  •  einfache Gewerberegisterauskunft 20,00 Euro
  • erweiterte Gewerberegisterauskunft 30,00 Euro
  •  zuzüglich Porto bei Versand

Zahlungsart

  •  bar / EC
  • bei Versand auf Rechnung
  •  es kann auch ein Scheck und ein Freiumschlag beigefügt werden
  •  auch kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden

Benötigte Unterlagen

keine

Spezielle Hinweise für Trier

  •  Kopie Personalausweis oder Reisepass
  •  wenn Auskunft einer Behörde vorgelegt wird
    • Anschrift der Behörde
    • Angabe Verwendungszweck
    • Angabe Akten-/Geschäftszeichen

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • § 14 Gewerbeordnung

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 2 - 3 Wochen

keine

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen