Leistungsbeschreibung
- Ausfuhrkennzeichen für Überführung von Fahrzeugen ins Ausland nötig, wenn Fahrzeug
- zulassungspflichtig ist, aber außer Betrieb gesetzt wurde oder
- zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig ist, diesem jedoch derzeit kein Kennzeichen zugeteilt wurde.
- dies gilt unabhängig davon, ob Fahrzeug
- aus eigener Triebkraft oder
- als Anhänger ins Ausland überführt wird.
- Ausfuhrkennzeichen und Zulassungsbescheinigung sind zeitlich begrenzt
- Zuteilung erfolgt bei örtlich zuständiger Kfz-Zulassungsbehörde
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Ihr Fahrzeug ist
- zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
- zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug
- aus eigener Triebkraft oder
- als Anhänger ins Ausland überführen möchten.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.
Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
- Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
- Ihr Fahrzeug
- ist zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
- zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
- das Exportkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle beantragt werden, hier besteht keine örtliche Zuständigkeit bzgl. des Wohnsitzes
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Trier
Vordrucke
- wie Vollmacht und Einzugsermächtigung
- liegen im Fachamt vor
- oder sind über das Internet abrufbar
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- ggf. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
Bezahlung
Benötigte Unterlagen
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
- Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
- gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
- gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
- gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
Spezielle Hinweise für Trier
- Vorführung des Fahrzeuges zur Identifikation ist erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
- Menschen mit Wohnsitz im Ausland notieren in der Exportversicherung die Wohnadresse, auf welche die Exportzulassung getätigt wird
- hier werden Kaufverträge oder Ausweisdokumente zum Abgleich hinzugezogen
- zusätzlicher Hinweis zur Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge: Deckungskarte gelber und grüner Durchschlag
- zusätzlicher Hinweis zum Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung:
- ist im Original vorzulegen
- wird immer benötigt, wenn keine HU auf dem Fahrzeugschein eingetragen ist
- Prüfbuch über die Sicherheitsprüfung (SP-pflichtige Fahrzeuge)
- SP-pflichtige Fahrzeuge sind: LKW über 7,5 t, Anhänger über 10 t
- SEPA-Lastschriftmandat und Kontonachweis
- EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraumes sein) oder Kontoauszug
- Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden. Auf dem Lastschriftformular müssen dann die Angaben zur Bankverbindung der anderen Person aufgenommen werden, zusätzlich ist auch die Unterschrift des Halters erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur Beantragung durch Dritte: Kopie des Ausweisdokumentes ist ausreichend
- bei Zulassung von mehreren Fahrzeugen genügt eine Vollmacht
- ggfs. Empfangsbevollmächtigung
- nur wenn der neue Halter keinen Wohnsitz in Deutschland hat
Besonderheiten
Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:
- Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
- es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde
Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- Geltungsdauer: 1 - 1 Tag (Das Ausfuhrkennzeichen und die damit einhergehende Zulassungsbescheinigung Teil II sind zeitlich begrenzt und gelten nur für die Zeit der Überführung des Fahrzeugs. Die höchstmögliche Geltungsdauer beträgt ein Jahr.)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Ausfuhrkennzeichen
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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