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Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen am Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Für ein Fahrzeug ist eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn es den Vorschriften der StVZO bzw. den einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht.

Für typgenehmigte Fahrzeuge wird die Betriebserlaubnis durch die EG-Übereinstimmungsbestätigung (CoC-Papier) nachgewiesen. Daneben gilt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird, als entsprechender Nachweis. Für nicht typgenehmigte Fahrzeuge wird eine Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt.
 

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch 

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ist bei einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen, kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und die Vorlage der Kennzeichen zur Entstempelung verlangen. Zudem führt das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis regelmäßig dazu, dass der Versicherungsschutz verloren geht.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen