Leistungsbeschreibung
Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Spezielle Hinweise für Trier
Benutzerausweis
- es wird ein Benutzerausweis ausgestellt, mit dem die berechtigten Personen Beförderungsunternehmen oder auch Taxi-Unternehmen in einem begrenzten Umfang für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes in Anspruch nehmen können
- ausgenommen sind
- Fahrten zur Arbeitsstätte, Krankenfahrten Arztbesuche, Einkaufsfahrten, Fahrten zur Einnahme von Mahlzeiten in Gasthäuser oder Kantinen etc.
Beantragung
- Beratung und Antragstellung erfolgt persönlich
- sollte der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben können, kann der Fahrausweis von einer berechtigten Person unterschrieben werden. Zum Informationsgespräch sollte die Person, auf die der Fahrausweis ausgestellt wird aber anwesend sein
Gültigkeit
Spezielle Hinweise für Trier
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG und
- auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder
- ohne fremde Hilfe die Wohnung nicht verlassen können oder
- ohne besondere fremde Hilfe Nahverkehrsmittel nicht erreichen können
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale HilfenAm Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
sozialamt@trier.de