eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
Chipkarte zum elektronischen Identitätsnachweis, z.B. für digitale Behördengänge oder digitale Dienstleistungsangebote privater Anbieter
für Bürgerinnen und Bürger
kein Wohnort in Deutschland nötig
Online-Ausweisfunktion entspricht derjenigen des deutschen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)
zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Bearbeitungsstatus
Sie sind
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115