Leistungsbeschreibung
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- der PIN Rücksetz-und Aktivierungsdienst wurde zum 29.12.2023 eingestellt
- die Aktivierung bereits bestellter PIN Rücksetzbriefe ist weiterhin möglich
Gebühren / Kosten
- gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
Spezielle Hinweise für Trier
- gebührenfrei bei Änderung im Bürgeramt
Benötigte Unterlagen
Personalausweis
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen