Leistungsbeschreibung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
- Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
- Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Kosten:
- EUR 37,00 für Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht an ihrem Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens zwei Wochen
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Gebühren / Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
- Zahlung auch mit EC-Karte möglich
Benötigte Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für Trier
- wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
- Geburtsurkunde
- und ein volljähriger Bürge mit eigenem Ausweis, der die Identität bestätigen kann
- zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
- es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus
- nach Einbürgerung ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Spezielle Hinweise für Trier
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Wo befindet sich die Personalausweis-Nr. auf dem neuen Personalausweis?
- die nPA-Nummer (Dokumenten-Nr.) steht oben rechts in der Ecke
- beginnt immer mit L2XT
Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?
- es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit)
Was wird zur Nutzung der Zusatzfunktionen benötigt?
- für die meisten Zusatzfunktionen wird ein PC mit Internetzugang und ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt
- die Nutzung der digitalen Unterschrift (Signatur) ist nur mit einem Komfortlesegerät möglich
Wer sperrt die Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises?
- Bürgeramt oder die Sperr-Hotline
- zum Sperren ist das Sperrkennwort erforderlich
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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