Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.
keine
kostenlos
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
keine
Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.
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56068 Koblenz
20 03 61
56003 Koblenz
Haltestellen
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