Leistungsbeschreibung
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und haben eine neue Adresse? Die Änderung des eAT erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Spezielle Hinweise für Trier
- Zuständigkeit liegt bei Bürgerdienste - Pass- und Meldewesen
Verfahrensablauf
- Die Adressänderung erfolgt innerhalb des Gebietes der kreisfreien Stadt im Zusammenhang mit der meldebehördlichen An- oder Ummeldung. Bei einem Umzug in Landkreisen sollte der Betroffene erfragen, ob die jeweilige Meldebehörde für die Anschriftenänderung im eAT entsprechend ermächtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Andressänderung durch die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. Die Adressänderung kann auch durch Personen des Familienverbandes beantragt werden.
- neue Anschrift wird anhand eines Aufklebers geändert
- gleichzeitig erfolgt die Änderung auf dem elektronischen Chip
Gebühren / Kosten
Gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- eAT-Karte zusammen mit dem Pass
- Vorlage der Meldebescheinigung über die erfolgte Um- oder Anmeldung erforderlich
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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