hr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen, müssen Sie für die Sperrung zur Ausländerbehörde kommen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Pass mit.
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich. Kommen Sie bitte zur Ausländerbehörde, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.
Neuer Aufenthaltstitel
Sie müssen sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Links“).
Bis auf weiteres werden bei der Berliner Ausländerbehörde Aufenthaltstitel in der Regel als Klebeetikett ausgestellt. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass Sie keine neue eAT-Karte bekommen, sondern ein Klebeetikett in Ihren Pass.
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Nur, wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen.
Dann müssen Sie zur Ausländerbehörde kommen, damit der eAT gesperrt werden kann.
Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115