Leistungsbeschreibung
Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständigkeit
- bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens ist das Bürgeramt zuständig
- Bußgeldkatalog Ausweisversäumnisse und Meldeversäumnisse siehe unter www.trier.de
- bei Bußgeld in Angelegenheiten zum Waffen-/Jagd-/Versammlungsrecht und sonstigen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Sondernutzung von Plätzen und Straßen das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Straßenbau das Tiefbauamt
- bei Bußgeld in Naturschutz-/Umweltangelegenheiten das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege
- bei bereits gezahltem Bußgeld sind die Einnahmeteams bei der Stadtkasse zuständig
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
Betrag auf dem Bußgeldbescheid
- ergeht der Bußgeldbescheid:
- Verwaltungsgebühr über 5% der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro, zuzüglich 3,50 Euro für die Postzustellungsurkunde
- bei Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten
- Vollstreckung und Pfändung:
- individuelle Vollstreckungskosten (innerhalb der Stadt Trier 6,67 Euro)
- individuelle Pfändungskosten der Stadtkasse
- weiterhin ggf. individuelle Gerichtskosten im Einspruchsverfahren
Zahlungsart
- Überweisung aufgrund des Bußgeldbescheides über beiliegenden Zahlschein
- wenn der Zahlschein nicht benutzt wird, ist das Aktenzeichen/ VG/ Kassenzeichen als Verwendungszweck anzugeben
- bar / EC beim Ordnungsamt
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - UmweltordnungAm Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 1, A - L
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 2, M - Z
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine OrdnungbehördeWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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