Leistungsbeschreibung
Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.
Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
Zuständig
Planungsgemeinschaft Trier
Deworastraße 8
54290 Trier
Telefon: 0651 4601-0
Fax: 0651 4601-218
E-Mail:
plg.trier@sgdnord.rlp.de