Leistungsbeschreibung
- Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren
- läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
- die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren
- läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
- die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Gebühren / Kosten
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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