Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise für Trier
Straßen der Stadt Trier
- sind in Reinigungsklassen aufgeteilt
- je nach Klasse gelten unterschiedliche Hebesätze
- von der Reinigung ausgenommen sind
- Alt-Tarforst
- Filsch
- Irsch
- Kernscheid
- Pfalzel
- Ruwer
- Zewen
Grundlage
Straßenverschmutzung
- Meldungen oder Anfragen zur Reinigung können telefonisch erfolgen
Leerung der Papierkörbe / Abfallbehälter
- in der Fußgängerzone täglich bis zu fünf mal
- im inneren Alleenbereich täglich
- außerhalb des Alleenbereiches entsprechend der Reinigungsklasse (siehe Satzung)
- in den Vororten, die nicht an die Straßenreinigung angeschlossen sind einmal in der Woche
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Wie oft werden die Straßen gereinigt ?
- Je nach Reinigungsklasse von Klasse 1 (1 mal pro Woche) bis Klasse 7 (bis 2 mal täglich und sonntags)
- Anteile richten sich nach Bedeutung der Straße und Reinigungsklasse von Klasse 1 (kein Anteil) bis Klasse 7 (10 % der Kosten)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Stadtreinigung und Winterdienst
Am Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
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54294 Trier
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Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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