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Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Leistungsbeschreibung

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

  • die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und –ort,
    • Sterbedatum und –ort,
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Spezielle Hinweise für Trier

  • empfehlenswert ist die Beantraung online
  • oder per Mail:
    • Rechnung wird zur vorherigen Begleichung per Mail zugesendet
    • Urkunde wird erst versendet, wenn die Gebühr eingegangen ist

Gebühren / Kosten

  • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
  • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 13,00 Euro für die erste Urkunde, jede weitere gleiche Urkunde 6,50 Euro 

Zahlungsart:

  • bei schriftlicher (oder Mail) Beantragung Überweisung aufgrund Rechnung
  • bei online-Beantragung per Pay Direkt (Giropay) oder PayPal

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Urkunden

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen