Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder betreiben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder betreiben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird für
Für weitere Fahrzeuge oder Betriebskonzepte muss eine separate Erlaubnis eingeholt werden.
Die Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird auf höchstens drei Jahre befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt oder betrieben werden soll.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro.
Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung