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Einfaches Führungszeugnis

Leistungsbeschreibung

Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
  • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Trier

  • für dieses Anliegen ist keine Terminvereinbarung erforderlich

Anträge / Formulare

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

    Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.

    Das einfache Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

    Spezielle Hinweise für Trier

    • Antragstellung ist auch online beim Bundesamt für Justiz möglich
    • bei Verwendung im Ausland kann das Führungszeugnis in einem Vorgang mit Apostille beantragt werden

    Gebühren / Kosten

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

    • Gebühr: 13,00 EUR

    Spezielle Hinweise für Trier

    • Einfaches Führungszeugnis 13,00 Euro
      • zusätzlich mit Apostille ohne Aufpreis

    Zahlungsart

    • bar / EC

    Benötigte Unterlagen

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass. 

    • Personalausweis
    • Reisepass

    Spezielle Hinweise für Trier

    • Name und Anschrift der Behörde (Belegart O/OE zur Vorlage bei einer Behörde)

    Rechtliche Grundlage

    Bearbeitungszeit

    Spezielle Hinweise für Trier

    • 10 - 14 Tage

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständig

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Viehmarktplatz 20
    54290 Trier

    Postfach 3470
    54224 Trier

    Montag 10:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

    Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

    Je nach  Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

    Telefon: 115
    Fax: +49 651 718-4100
    E-Mail: Kontakt aufnehmen