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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt schriftlich per Vordruck
  • zuständig sind die technischen Sachbearbeiter im jeweiligen Bezirk
  • ist erst möglich nach Erteilung einer Baugenehmigung

Vordruck ist erhältlich

  • im Formularservice der Stadt Trier
  • kann persönlich bei der Bauaufsicht abgeholt werden
  • Antrag wird nicht an den Antragssteller gesendet

Gebühren / Kosten

Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

Spezielle Hinweise für Trier

Höhe vom Einzelfall abhängig

  • 15,00 bis 50,00 Euro die Ausfertigung eines Aufteilungsplanes je Ausfertigung
  • 15,00 bis 150,00 Euro die Abgeschlossenheitsbescheinigung je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht

Benötigte Unterlagen

Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • in zweifacher Ausführung

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Keine.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Bearbeitungszeit: kann variieren

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Bauaufsicht

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache oder vorheriger Terminvereinbarung möglich 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen